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Konkurrent klaut unsere Kundenmeinungen und bewirbt damit seine Roben

Nicht nur große Teile der Beschreibungstexte unseres Roben-Shops wurden vor einiger Zeit von einem Mitbewerber dreist geklaut, auch ein Teil unserer Kundenmeinungen schmücken nun nachhaltig dessen Robenangebot. Über den umfangreichen Textklau berichteten wir am 15.06.2011, den das LG Stuttgart per Urteil vom 04.11.2010 als nicht schutzwürdig darstellte.

Nachdem wir in einem weiteren Verfahren (Einstweilige Verfügung, Beschluss vom 26.01.2011) erreicht hatten, dass dem gleichen Mitbewerber untersagt wurde, im Zusammenhang mit dem Angebot juristischer Roben angebliche Kundenmeinungen zu eigenen Produkten wiederzugeben, ohne dass solche Meinungen tatsächlich von seinen Kunden geäußert worden sind, veröffentlicht dieser Mitbewerber trotz Strafandrohung “Ordnungsgeld bis € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten” auch heute (27.10.2011) noch Kundenmeinungen, die er überwiegend von unseren echten Kundenmeinungen abgeschrieben hat.

Hier die Meinung unseres Kunden über die Robe PROTO, die von dem Mitbewerber fast wörtlich übernommen wurde und zur Einstweiligen Verfügung vom 26.01.2011 führte:

MeinungAlexanderT
(Die gefakte Meinung, mit der der Mitbewerber seine Roben annähernd textgleich bewarb, können wir nicht mehr als Screenshot zeigen, denn spätestens nach Rechtskraft des Urteils hat er sie entfernt.)

Trotz des anschließenden Hauptsacheverfahrens, das am 04.07.2011 per Urteil die Einstweilige Verfügung vollinhaltlich bestätigte und zwischenzeitlich rechtskräftig wurde, mussten wir aufgrund eines Kundenhinweises Anfang September 2011 feststellen, dass der Mitbewerber mit wenigstens 3 weiteren Kundenmeinungen gegen dieses Urteil verstößt. Wir stellten auch fest, dass diese Kundenmeinungen entweder Wort für Wort oder zumindest überwiegend von unseren Kundenmeinungen abgeschrieben wurden. Am 12.09.2011 stellten wir einen Bestrafungsantrag.

Nachfolgend die 3 Meinungen, die unsere Kunden abgegeben hatten und in unserem Roben-Shop veröffentlicht sind sowie die teilweise leicht abgewandelten Meinungen des Mitbewerbers, die dem Bestrafungsantrag zugrunde liegen:

kundenmeinung-1-1kundenmeinung-1-2

kundenmeinung-2-1kundenmeinung-2-2

kundenmeinung-3-1kundenmeinung-3-2-1

Und jetzt wird es richtig dreist:
Obwohl wir im Bestrafungsantrag vom 12.09.2011(!) dokumentarisch nachgewiesen hatten, dass die 3 Kundenmeinungen von uns abgeschrieben wurden, indem wir per Rechnungsvorlage Namen und Anschrift der Kunden offenlegten, die ihre Meinung über unsere Produkte abgaben, ebenso den Originaltext der Kundenmeinungen bei Gericht vorlegten, stehen diese gefakten und geklauten Kundenmeinungen auch heute (27.10.2011) noch in dem Onlineshop des Mitbewerbers. Nach Zustellung des Bestrafungsantrages legitimiert sich am 07.10.2011 ein Anwalt des Mitbewerbers und beantragt erfolgreich eine Verlängerung der Stellungnahmefrist um 4 Wochen. Offensichtlich will man sich also noch länger mit unseren Federn schmücken und damit Umsatz machen.

Textklau scheint im Zeitalter des www immer mehr an Bedeutung zu gewinnen. Das Klauen und Faken von Kundenmeinungen/Kundenbewertungen hat aber eine andere Dimension. Diese wird verständlich, wenn man die Studie Bis zu 40 Prozent mehr Umsatz durch Kundenbewertungen anschaut.

Am Rande sei erwähnt, dass sich die neuerliche Rechtsprechung in Sachen Urheberschutz gedreht hat. Urheberrechtsschutz ist lt. OLG Köln nun auch für bloße Produktbeschreibungen möglich. Artikel dazu finden sich im Blog der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum Partnerschaft und beim Rechtsanwalt Christos Paloubis.

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Die Robe im Doppelpack

Immer mehr Juristen legen sich eine zweite Robe ELITE zu. Das liegt sicher nicht nur am günstigen Preis, sondern eben auch am einmaligen Tragekomfort.

Eine andere Erklärung kann es für die steigende Tendenz zur zweiten Robe nicht geben, denn auch früher musste eine häufig getragene Robe zwischendurch gelüftet und  schon auch mal in die Chemische Renigung gebracht werden. Da war es praktisch, eine zweite Robe zu haben.

Vor ein paar Tagen bestellte eine Kundin kurz nach Erhalt ihrer neuen Maßrobe eine weitere solche. Nachdem eine Maßrobe ja nicht gerade so günstig ist, wie eine Robe von der Stange, sind wir neugierig geworden. Wir riefen unsere Kundin an und fragten, ob ihre schöne neue Maßrobe abhanden gekommen sei.

Nein, die ist nicht abhanden gekommen, ich möchte einfach noch eine zweite ELITE haben, weil ich immer mal wieder wechseln will. Ich ziehe ja auch nicht jeden Tag das gleiche Paar Schuhe an. Auch eine Robe muss immer mal wieder gelüftet und ausgehängt werden.

Ja, dem hatten wir nichts hinzuzufügen, das wussten wir natürlich auch. Es ist ja nicht unüblich, statt nur einer Robe gleich zwei zu kaufen. Es war die zweite Maßrobe, die uns neugierig gemacht hatte. Es kommt ja nicht alle Tage vor, dass man sich ein maßgeschneidertes Bekleidungsteil gleich zweimal anfertigen lässt.

Zwischenzeitlich ist unsere Kundin im Besitz ihrer zweiten Maßrobe und wir sind hinsichtlich Maßanfertigungen etwas schlauer geworden.

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Roben-Shop datenschutzfreundlich bei Facebook empfehlen

Soziale Netzwerke gewinnen im Internet-Marketing immer mehr an Bedeutung. Deshalb möchten viele Website-Betreiber auch nicht auf die Einbindung von sogenannten Social-Plugins verzichten. Das bekannteste dieser Plugins ist sicherlich der Like-Button von Facebook, der auf sehr vielen Internetseiten eingebunden ist.

Problematik

Da man diese Buttons normalerweise so einbindet, dass der Code direkt vom Server des jeweiligen Anbieters (z.B. Facebook) geladen wird, kann ein Datenschutzproblem entstehen. Denn wenn man Bilder, Skripte oder sonstiges von anderen Servern einbindet, erhält der Betreiber des fremden Servers Informationen über die Zugriffe und kann auch Cookies setzen, was zum Anlegen von Profilen genutzt werden könnte.

Inbesondere aufgrund der Initiative von Thilo Weichert (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) war die Einbindung von Facebook-Plugins und der Umgang von Facebook mit dem Datenschutz in den vergangen Tagen häufig Thema. Auch mehrere Anwälte wie z.B. Rechtsanwalt Thomas Feil und Lampmann, Behn & Rosenbaum haben dazu Stellung genommen.

Verbesserung

Eine wichtige Verbesserung ist es, die Button-Einbindung so zu realisieren, dass der Programmcode erst dann von fremden Servern geladen wird, wenn diese Buttons auch angeklickt werden. Dies bedeutet zwar für den Nutzer, dass er zweimal klicken muss, um den Button zu nutzen. Dies halten wir aber im Sinne eines besseren Datenschutzes für zumutbar.

Der Heise-Verlag hat vor wenigen Tagen eine entsprechende Lösung vorgestellt. Wir hatten zwar schon eine ganze Zeit eine selbst erstellte 2-Klick-Lösung für Facebook, die in ähnlicher Form auch auf dem Internetauftritt vom Südwestrundfunk zu sehen war. Da wir jedoch die Heise-Lösung gut finden und ohnehin auch den Button für Google+ integrieren wollten, nutzen wir zukünftig die 2-Klick-Buttons des Heise-Verlags. Dieser Code ist frei verfügbar und kann für private und kommerzielle Zwecke genutzt werden. Den Code dafür findet man unter folgender URL:

http://www.heise.de/extras/socialshareprivacy/

Für die Einbindung benötigt man das Javascript-Framework jQuery, das viele sowieso in Ihrer Website eingebunden haben. Falls nach der Einbindung die Formatierung oder die Buttons nicht vorhanden sind, liegt es eventuell an anderen Dateipfaden. Diese kann man z.B. mit folgenden Werten anpassen:

'css_path':'/ext/jquery/socialshareprivacy/socialshareprivacy.css'
'dummy_img':'/ext/jquery/socialshareprivacy/images/dummy_facebook.png'

In Aktion sehen Sie diese Buttons am Ende dieses Artikels. Auch im Blog von Rechtsanwalt Niemeyer sieht man die Heise-Lösung in Aktion. Dort wird sogar umfassender informiert.

Aktuelle Diskussionen

Der Datenschützer Thilo Weichert wünscht sich bei der 2-Klick-Lösung offenbar noch eine bessere Information und sieht weiterhin das Problem der Profilbildung durch Facebook. Wir sind jedoch der Meinung, dass diese Variante ausreicht. Eine gewisse Eigenverantwortung und Kenntnis kann man den Internetnutzern schon zutrauen. Diese 2-Klick-Lösung ist auf jeden Fall besser, als die übliche Button-Einbindung. Mittlerweile kam es im Kieler Landtag zu einem Zusammentreffen zwischen dem Datenschutzbeauftragter und Vertretern von Facebook. Die Erkenntnisse werden unterschiedlich interpretiert. Offenbar scheint sich Facebook bei der Transparenz und Gestaltung der Datenschutzbestimmungen zu bewegen.

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Spätsommerhitze – wohl dem, der eine Robe ELITE trägt

Zur Sommerzeit und alle Jahre wieder ist die Berufstracht der Anwälte im Gespräch. Robenstress und Krawattenstreit füllen mediale Sommerlöcher. Auch in diesem Spätsommer ist es nicht anders. Als ob es keine anderen Themen gäbe und die Welt rings um uns herum eine heile wäre.

Nun gut, dieses Jahr ist es “nur” die anwaltliche Krawattenpflicht, die herhalten muss. Hat doch ein Münchner Landgericht einen Anwalt als Verteidiger zurückgewiesen, “nur” weil er keine Krawatte trug. Nicht nur BILD berichtete, tz-online.de machte einen bebilderten Artikel daraus.

Zitate aus dem tz-online.de- Artikel:

Denn der Verteidiger flog aus dem Gerichtssaal, weil er keine Krawatte trug. Eine Neu-Auflage des „Krawattenkriegs“, der schon 2006 vor Gericht geführt wurde.

…Unmut des Vorsitzenden Richters Oliver Ottmann auf sich. Während einer vorherigen Urteilsbegründung setzte er sich in den Saal, zückte das Handy und begann zu telefonieren – das ist im Gerichtssaal verboten.

„Es ist unmöglich“, betonte Ottmann, „dass Sie telefonieren und dann auch noch Ihren Mandanten so im Stich lassen.“

Aha, der interessierte Leser des tz-online.de-Artikels merkt sehr wohl, dass es da nicht in erster Linie um die fehlende Krawatte ging. Das vorige Telefonieren ärgerte den Vorsitzenden und die fehlende Krawatte hat dann eben das Fett abbekommen. Verständlich für jeden, der weiß, was sich gehört.

Blicken wir zurück:
Die letzte größere mediale Aufregung über die Robe und die dazu zu tragende Krawatte war 2009. Am 16. Juli 2009 trieb möglicherweise die Sommerhitze die auflagenstarke Wochenzeitung “DIE ZEIT” zum Thema “Robenpflicht”, das sorgfältig behandelt wurde und natürlich auch die zu tragende Krawatte enthielt. An diesen gut gemachten Artikel erinnern wir uns deshalb gerne, weil unsere Robe ELITE großformatig abgebildet wurde und die Bildunterschrift enthielt:

Die wollene Robe >>ELITE<<, ATMUNGSAKTIV, knitterarm, 179,- €.

Die Zeit Robenartikel

Wir berichteten davon bereits im Roben-Blog.

Wohl dem, der im Sommer eine atmungsaktive Robe ELITE trägt! 🙂

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Wie wir unsere Kundendaten schützen

Persönliche Daten, die uns Kunden bei einer Online-Bestellung anvertrauen, schützen wir mit besonderer Sorgfalt. Sie werden grundsätzlich nicht weitergegeben.

Die Registrierung, der Bestellvorgang und der Zugriff auf den Kundenbereich sind per SSL verschlüsselt. Kunden haben außerdem die Möglichkeit, eingerichtete Konten per Mausklick zu löschen.

Den Vorfall bei einem Schulbuchverlag, über den Heise Online berichtete, haben wir zum Anlass genommen, die Datensicherheit weiter zu erhöhen. Ab sofort werden alle Bankdaten unserer Kunden, die per Lastschrift bezahlen, nach Bestellabwicklung aus der Shopdatenbank automatisch und komplett gelöscht.

Wir achten sehr auf aktuelle Software, verfolgen sicherheitsrelavante Probleme und sind deshalb – im Gegensatz zu vielen anderen Onlineshops – noch nie Opfer eines Hackerangriffs geworden.
Und trotzdem:

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Gelöschte Bankdaten kann man nicht klauen – sicher ist sicher!

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Textklau – wie wir den Dieben auf die Schliche kommen

Die Erstellung von Texten kann sehr zeitaufwändig sein. Wenn diese Texte dann einfach per Copy&Paste übernommen und woanders publiziert werden, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.

Auch bei uns haben Textdiebe bereits zugeschlagen, wie wir in diesem Blogartikel berichten. Dieses Urteil hat zu viel Resonanz und teilweise auch Empörung geführt. Unter anderem wurde darüber bei Internet World Business berichtet, aber auch Anwälte wie Dr. Bahr oder Gerd M. Fuchs haben darüber geschrieben. Damit dieser Fall nicht als Freibrief für Textdiebe gesehen wird, weisen wir darauf hin, dass es zu der Übernahme von Texten auch Urteile gibt, die dem Diebstahl von Shoptexten einen Riegel vorschieben. Insbesondere dann, wenn es um Suchmaschinenoptimierung geht.

Nachdem einer unserer Mitbewerber sehr dreist viele Texte und ganze Passagen bei uns geklaut hat, nutzen wir nun eine professionelle Software zu Erkennung von Textklau. Wir setzen dafür die Software PlagAware ein. Laut der “Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin” ist PlagAware die Texterkennungsoftware mit der besten Platzierung im Test 2010. Es gibt zwar auch kostenfreie Software wie z.B. CopyScape. Wir bevorzugen jedoch effektives Arbeiten und zahlen gerne etwas dafür, um unfairen Textdieben so schnell wie möglich auf die Schliche zu kommen.

Man hat bei PlagAware detaillierte Einstellungsmöglichkeiten bei der Erkennung von Textklau und wie mit den erkannten Fundstellen umgegangen werden soll. Besonders praktisch ist die Gegenüberstellung von eigenen Texten mit den potentiellen Plagiaten auf anderen Websites. Dies kann beispielsweise so aussehen

plagware-textstellen

Wie Sie sehen, hat sich der Textklauer in diesem Fall besonders viel Mühe 😉 bei der Verschleierung der Textübernahme gemacht und ein “Doch” entfernt.

Die Übersicht der Fundstellen ermöglicht eine schnelle Einordnung, wo und in welchem Umfang Textklau stattgefunden hat.

plagware-uebersicht

Bei der Arbeit mit PlagAware ist es sinnvoll, dass man nur die wesentlichen Texte auf der eigenen Website überwacht. Dies erreicht man dadurch, dass man bestimmte Textteile von einer Überprüfung ausschließt.

Um mehr über die Arbeit mit PlagAware zu erfahren, empfehlen wir den Artikel “Textplagiate online finden mit PlagAware“.

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LG Stuttgart erlaubt Textklau unter direkten Mitbewerbern

In dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil des LG Stuttgart vom 04.11.2010, Geschäftsnummer 17 O 525/10 (als PDF-Datei herunterladen) ging es um eine Vielzahl von Texten, die einer unserer Mitbewerber buchstäblich 1:1 aus unserem Roben-Shop abgeschrieben hatte und damit seine Roben in seinem Internet-Shop anpries, teilweise immer noch anpreist. Es handelt sich um den gleichen Mitbewerber, über den wir schon hier im Roben-Blog aufmerksam gemacht hatten:

Die Robe ELITE im Fokus von Piraten

Beihilfe zur Produktpiraterie – standesrechtlich vereinbar?

Gegen dieses Urteil legten wir Berufung beim OLG Stuttgart ein. Einer dortigen Empfehlung folgend, nahmen wir die Berufung wegen Aussichtslosigkeit zurück.

Tatsache ist, dass der Mitbewerber eine Vielzahl unserer Texte und ganze Textpassagen einfach mal so per Copy & Paste aus unserem Roben-Shop übernommen hat. Lediglich firmenspezifische Worte wie Modellnamen etc. wurden hie und da ausgetauscht. Der Umfang dieser buchstabengetreuer Textabschreibe ist erheblich. So ist es nicht verwunderlich, dass wir Anrufe erhalten wie z.B. den eines Richters den wir am 24.01.2011 protokolliert haben:

Er hätte da mal ne Frage, ob Xxxxx und unsere Firma zusammenarbeiten, bzw, zusammengehören würden, weil ihm aufgefallen sei, dass die Aussagen bei beiden Firmen gleich seien.

Obwohl wir beim LG Stuttgart darauf hingewiesen hatten, dass der Mitbewerber bereits im Jahre 2008 Layoutteile unseres Roben-Shop stark „nachempfunden“ hat und die abgeschriebenen Texte nun noch vollends den Eindruck erwecken, dass man unsere Roben-Qualität und unseren Service auch bei ihm finden würde, erklärte der Vorsitzende des LG Stuttgart im Verhandlungstermin am 14.10.2010, dass dies alles für uns wohl ärgerlich sei, wir aber damit leben müssten.

Auch unser Vortrag betreffend Duplicate Content, der von Suchmaschinen wie google durchaus als problematisch eingestuft wird, fand kein Gehör. Googles „Duplicate Content Penalty“ konnte nicht hinreichend bewiesen werden, da google seine Kronjuwelen geheimhält, die darüber Aufschluss geben würden, nach welchen Kriterien Plagiat-Seiten erkannt und in welcher Weise abgestraft werden.

Aufschlussreiches über Textklau findet sich im Interview des Rechtsanwaltes Marc Quandel, das im Kommunikationsblog „PR Doktor“ erschienen ist. Ebenso interessant sind die Ausführungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder, der weiterführend auch umfassend über „Duplicate Content Penalty“ berichtet.

Hier nun die Texte, die das LG Stuttgart dem Mitbewerber für die Bewerbung seiner Produkte (Roben) zugesteht, obwohl sie von unserem Roben-Shop abgeschrieben wurden:

Die XXXXXXX Roben bestechen durch ihre perfekte Passform. Ihre gekonnte Schnittführung vermittelt gepflegte Eleganz. Alle XXXXXXX Roben werden von qualifizierten Bekleidungsschneiderinnen in sorgfältiger Einzelanfertigung hergestellt. Qualität MADE IN GERMANY.

Die XXXXXXX Roben (oder: Unsere) (oder: Xxxxxxxxx) sind im Rückenoberteil gefüttert. Beidseitige Armverstellung, Eingriffstasche, verdeckte Knopfleiste und der Taschendurchgriff (in die darunter getragene Kleidung) sind Standard.

Die XXXXXXX (oder: Xxxxx) Roben liefern wir in vorgefertigten Konfektionsgrößen und auch als individuelle Maßanfertigung. Die XXXXXXX Roben gibt es in den Ausführungen für Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte, Patentanwälte.

Sie werden keine elegantere Robe mit angenehmeren Trageeigenschaften finden.

Wie schwer (leicht) ist die Xxxxxxx Robe?

Das Gewicht einer fertigen Robe richtet sich nach der Robengröße. Eine Robe XXXXXXX in Damengröße 40 wiegt um die 500 Gramm, eine Herrenrobe XXXXXXX  wiegt in der Herrengröße 50 um die 600 Gramm.

Was muss ich bei der Größenwahl beachten?

Unsere Roben sind großzügig geschnitten. Die darunter getragene Jacke ist berücksichtigt. Bitte also keine Nummer größer bestellen!

Welche Details haben Ihre Roben?

Alle unsere Roben haben eine beidseitige Armverstellung, eine Eingriffstasche und einen Taschendurchgriff (in die darunter getragene Kleidung). Sie haben eine verdeckte Knopfleiste, elegant angerundete Revers und eine Fütterung im oberen Rückenteil. Anwaltsroben haben hochwertige Satinbesätze oder edle Seidenbesätze, Richter- und Staatsanwaltsroben haben Samtbesätze, Patentanwaltsroben haben blaue Satinbesätze, Protokollführerroben haben Besätze aus gleichem Oberstoff.

Gibt es Unterschiede zwischen Damen- und Herrenroben?

Optisch gibt es keine Unterschiede. Damenroben sind anders herum geknöpft als Herrenroben. Das ist der einzige funktionelle Unterschied, den die bestehenden Vorschriften zulassen. Unsere Robenschnitte sind allerdings so optimiert, dass unsere Damenroben femininen Ansprüchen entgegenkommen und unsere Herrenroben Männlichkeit ausstrahlen.

Wie pflege ich meine Robe?

Sie können da eigentlich nicht viel falsch machen. Nach dem Tragen gehört die Robe auf einen Kleiderbügel. Unsere hochwertigen Roben hängen sich schnell aus und sehen wie neu aus.

Hängen Sie Ihre Robe hin und wieder mal über Nacht an die frische Luft. Das Lüften hat auch den Vorteil, dass der Selbstreinigungsprozess der Schurwolle einsetzen kann und dadurch die im Pflegeetikett ausgewiesene chemische Reinigung entfallen kann.

Waschen Sie Ihre MERINO Robe nie selbst. Auch wenn hin und wieder Kunden berichten, dass unsere Robe den Wollwaschgang ohne Probleme überstanden hat, so raten wir dringend davon ab. Keine Waschmaschine wäscht immer 100%ig mit genau gleicher Temperatur. Auch Waschmittelverwendung und Dosierung sind problematisch. Wenn Sie Ihre Robe immer mal wieder für eine Nacht auf den Balkon hängen, wird sich die Reinigungsfrage wahrscheinlich gar nicht stellen.

Wenn meine neue Robe nicht auf Anhieb passt?

Kein Problem, unser Service ist schnell, fachgerecht und preiswert! Stimmt beispielsweise die Ärmellänge nicht, ist die Robe zu lang oder zu kurz, dann prüfen wir aufgrund Ihrer Angaben, ob eine andere Größe in Frage kommt. Ist es damit nicht getan, schlagen wir Ihnen sehr preiswert eine Anpassung (Änderung oder Neuherstellung) vor oder wir empfehlen eine Anfertigung nach Ihren Maßangaben.

Robe Anwälte, Robe Richter, wo ist der Unterschied?

Die Robe für Anwälte unterscheidet sich von der Robe für Richter allein durch die Besatzstoffe. Anwaltsroben haben schwarze Besätze aus Seide oder Kunstseide, Richterroben wie auch Staatsanwaltsroben haben schwarze Besätze aus Samt. Im OLG-Bezirk Stuttgart dürfen Anwälte auch Roben mit schwarzen Samtbesätzen tragen.

Wie sehen Roben für Protokollführer aus?

Roben für Protokollführer entsprechen in Form und Farbe den Roben für Richter / Staatsanwälten. Sie haben allerdings keine Besätze aus Samt, sondern solche aus gleichem Oberstoff.

Kann ich meine Robe auch bei Ihnen in Xxxxxxxxx aussuchen?

Ja, gerne! Bitte rufen Sie zuvor an (xxxxx xxx xx xx), damit wir uns Zeit für Sie nehmen können.

Sie finden unser Warenlager in D-xxxxx Xxxxxxxxx (Industriegebiet Xxxxxx) Xxxxxxxxxx. xx. Den kürzesten Anfahrtsweg erklären wir Ihnen gerne bei Ihrem Anruf.

Kann ich meine neue Robe steuerlich absetzen?

JA, dabei sparen Sie je nach individuellem Steuersatz bis zu etwa 50%! Unsere Roben können Sie als Berufsbekleidung steuerlich absetzen (BFH 15.10.99, Az: IX B 91/99 und FG Köln 27.06.97, Az: 14 K 842/93).

Das Finanzamt erstattet Ihnen darüber hinaus die von uns in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (fragen Sie Ihren Steuerberater).

Die XXXXXXXXX ist unsere preisgünstigste Robe. Sie hat jedoch nichts mit den Billig-Roben zu tun, die meist Polyester-Besatz und Futter haben, gar aus 100% Polyester bestehen und aus Niedriglohnländern stammen.

Die XXXXXXXXX Roben werden von qualifizierten Bekleidungsschneiderinnen in sorgfältiger Einzelanfertigung hergestellt.

Das komplette Urteil des LG Stuttgart können Sie HIER als PDF-Datei (13 MB) herunterladen.
Sie können es auch gerne per E-Mail anfordern: info@roben-shop.de

Wir freuen uns natürlich über jeden Kommentar. Falls sie eine Vermutung haben, welcher Textklauer in Frage kommt, erwähnen Sie bitte nicht dessen Namen. Danke!

 

 

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Die Robe von Richter Hold ist eine ELITE und immer noch wie neu!

Bei Trägern juristischer Roben eher umstritten, beim breiten Publikum jedoch sehr beliebt, Richter Hold zieht nun im 10. Jahr täglich schwungvoll seine Robe an. Und das ist immer noch unsere Robe ELITE, die auch heute noch wie neu aussieht. Man erkennt sie ganz einfach an ihren angerundeten Revers und natürlich an der perfekten Passform.

Mehr über die Robe ELITE und den TV-Renner “Richter Alexander Hold” finden Sie hier.

Wie gut man sich über Jahre in einer ELITE-Robe fühlt, erfahren Sie, wenn Sie im Roben-Shop gleich mal Ihre Robe bestellen. 😉

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Aus aller Welt – Richter in ihren Amtstrachten

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt auch weltweit für die Justiz. Einen kleinen Einblick, wie Richter rund um den Globus in ihren Roben aussehen, finden Sie bei http://jjmccullough.com/judges.htm.

Die Robe als Amtstracht hat ihre lange Tradition. Ob schwarz, rot, lila, blau oder weiß, Unterschiede in Farbe und Design haben sie alle:
Afghanistan
Ägypten
Armenien
Belgien
Belize
Brasilien
Estland
Frankreich
Großbritannien
Haiti
Honkong
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Irland
Israel
Italien
Jamaika
Kanada
Korea
Kroatien
Libyien
Malaysia
Mexiko
Neuseeland
Norwegen
Pakistan
Peru
Philippinen
Portugal
Ruanda
Russland
Schottland
Slovenien
Südafrika
Taiwan
Thailand
Togo
Türkei
Uganda
Ukraine
USA
Venezuela
Zambia
Zimbabwe

Die Geschmäcker sind verschieden … uns gefällt die Robe ELITE am besten … wer hätte das gedacht? 🙂
Die Robe der Richterin und des Anwaltes