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Ein Abend der Roben und Talare in der Liederhalle Stuttgart

Die Hymnus-Chorknaben, begleitet vom Stuttgarter Kammerorchester und dem Trompetenensemble Wolfgang Bauer laden am 26.12.2012 zum diesjährigen Weihnachtsoratorium (J.S. Bach BWV I-IV) ein.

Die Stuttgarter Hymnus-Chorknaben können auf eine über 110-jährige Tradition zurückblicken. Der schwäbische Unternehmer Dr. med. h.c. Paul von Lechner gründete im Jahr 1900 die Hymnus-Chorknaben und stiftete jährlich 10% seines Firmenreingewinns für diesen wohltätigen Zweck. Nach dem zweiten Weltkrieg erreichte der Chor unter der Leitung von Professor Gerhard Wilhelm die internationale Anerkennung, die von den nachfolgenden Chorleitern Eckhard Weyand, Hanns-Friedrich Kunz und dessen Nachfolger Rainer Johannes Homburg gepflegt und ausgebaut wurde. Das gebotene breite Spektrum geistlicher Vokalmusik von J.S. Bach über das Requiem von Wolfgang Amadeus Mozart bis zu den Oratorien von Georg Friedrich Händel und Joseph Haydn verlangt natürlich eine adäquate Chorkleidung. So sind die Talare der Hymnus-Chorknaben in Anlehnung an Liturgische Gewänder in schlichtem Schwarz gehalten. Die darüber getragenen weißen Kragen machen das Outfit der Hymnus-Chorknaben unverwechselbar.

Stuttgarter Hymnus-Chorknaben

Auf dieses weihnachtliche Highlight freuen wir uns und nicht nur deshalb, weil wir vor einigen Jahren die Talare für die Hymnus-Chorknaben anfertigen durften.

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Die US-Präsidentschaftswahl 2012: Obama und Romney “verbraten” 3 Milliarden US-Dollar.

Wir rechnen schnell mal um: 3 Milliarden US-Dollar sind etwa 2,34 Milliarden EURO … ähmm … dafür kriegt man bei uns gute 14 Mio. Roben. Wir stellen uns das bildlich vor: 560.000 Meter müsste der Kleiderschrank lang sein, in den alle diese Roben passen. Auch wenn Roben mit Obama, Romney und der Präsidentschaftswahl recht wenig zu tun haben, ein Kleiderschrank von Esslingen bis Hannover macht schon was her 😉

Schluss jetzt mit unseren Roben-Befindlichkeiten! Stellen wir lieber die Frage, wie man 3 Milliarden US-Dollar u.U. besser “verbraten” könnte.

Vor dem Hintergrund, dass 314 Mio. Amerikaner erst einmal fast 10 Dollar erwirtschaften müssen, damit 3 Milliarden Dollar zusammenkommen, kann man bei dieser Summe nicht mehr von Peanuts sprechen. Liest man dann noch ganz zufällig bei welthungerhilfe.de,

Weltweit hungern 870 Millionen Menschen. Die Mehrheit von ihnen – 852 Millionen – lebt in Entwicklungsländern. In Asien und im Pazifischen Raum leben etwa 563 Millionen Hungernde, in Afrka sind es 239 Millionen Menschen und in Lateinamerika/Karibik sind es  “nur” noch 49 Millionen, die hungern.

könnte man den Aufwand der US-Wahl-Show schon in Frage stellen.

Eine eindeutige Antwort wird es nicht geben. Gibt dieser Artikel jedoch Anlass, an die vielen Mio. Menschen zu denken, denen das Menschenrecht auf angemessene Nahrung verwehrt bleibt, hat er seinen Zweck erfüllt.

Erst denken, dann spenden – wir tun das auch!

Nachtrag: Anfängliche Wahlkampf-Kostenschätzungen lagen bei 1,2 Milliarden US-Dollar. Neueste Schätzungen (Frankfurter Rundschau) gehen von über 6 Milliarden US-Dollar aus.

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SEPA soll ab 01.02.2014 auch das inländische Lastschriftverfahren ersetzen

Neue Bürokratie für Onlinehändler – die allseits beliebte und unbürokratische Lastschrift soll es nicht mehr geben. Statt dessen ein neuerliches Bürokratiemonster, die SEPA-Lastschrift, die so funktionieren soll:

1. Der Besteller muss dem Verkäufer ein schriftliches Mandat, erteilen.
2. Das Mandat soll dann 36 Monate gültig sein.
3. In diesem Mandat ist ein genauer Betrag fixiert.
4. Vor dem ersten Lastschrifteinzug muss das Mandat 14 Tage ruhen.
5. Mindestens 5 Tage vor Lastschrifteinzug muss der Kunde davon informiert werden, dass und wann ein Lastschrifteinzug erfolgt, damit das Konto Deckung aufweist.

Bislang kommt das beliebte und bewährte Lastschriftverfahren im innerdeutschen Zahlungsverkehr ohne jede Bürokratie aus:
Der Kunde gibt dem Onlinehändler mit Nennung der Bankdaten die Erlaubnis, den Kaufbetrag abzubuchen. Das geschieht ohne weitere Formalität.
Widerspricht der Kunde gegenüber seiner Bank innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Kontoauszuges dieser Abbuchung, wird die Abbuchung storniert – Punkt!

Nun das prospektive SEPA-Fallbeispiel – ein Kunde will per SEPA-Lastschrift bezahlen:
Der Kunde wählt im Bestellablauf die Zahlungsart “Lastschrift” an.
Der Onlinehändler schickt dem Kunden einen Auftrag zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift zu.
Der Kunde füllt dieses Auftragsformular aus, unterschreibt handschriftlich und sendet dieses Original-Dokument per Briefpost seinem Händler zurück.
Der Händler reicht dieses Original-Dokument bei seiner Bank ein und beachtet erst mal die Wartezeit von 14 Tagen.
Nach Ablauf der 14 Tage teilt der Händler dem Kunden mit, an welchem Tag er (frühestens 5 Tage nach Wartezeit) die Abbuchung vornehmen wird. Erst dann wird abgebucht.

Wohlgemerkt, der Händler darf nur den Betrag abbuchen, der im Erteilungsformular fixiert und unterschrieben ist. Dies darf er aber 36 Monate lange. Bestellt der Kunde erneut beim Onlinehändler, muss wegen der ursprünglichen Betragsfixierung das gleiche Procedere erneut “durchgenudelt” werden – also auch für jede kleinste Nachbestellung!

Gottseidank ist dieser Lastschriftenkiller noch nicht in trockenen Tüchern. In der Onlinehändler-Szene rührt sich bereits Widerstand, beispielsweise hier:
shopanbieter.de
offener Leserbrief eines SEPA-Betroffenen

Wie immer auch die SEPA-Lastschrift zum Stichtag 1. Februar 2014 aussieht, wir sind auf ein Lastschriftverfahren nicht angewiesen. Wer bei uns eine Robe kauft, kann die Zahlungsart “auf Rechnung” anwählen. Natürlich wäre es für unsere Kunden bequemer, das optionale Lastschriftverfahren auch noch nach dem 01.02.2014 in der derzeit einfachen Form auswählen zu können. Sie müssten sich dann auch künftig um nichts mehr kümmern.

Onlinehändler, die aus rationellen Gründen auf das Lastschriftverfahren angewiesen sind, müssen wohl oder übel ab 01.02.2014 Kreditkarten verlangen oder andere Zahlungsdienste in Anspruch nehmen. Schlimmstenfalls müssen sie auf Vorkasse-Zahlung bestehen. Und genau das kann nicht im Sinne des Verbrauchers sein.

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Verteidiger ohne weiße Krawatte – ein schwerwiegender Verstoß, der geahndet werden muss!

Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwaltes, der wegen fehlender weißer Krawatte als Strafverteidiger zurückgewiesen wurde, wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Sitzungspolizeilich zu ahnden sei, wenn ein Strafverteidiger in der Hauptverhandlung seiner Pflicht, eine Amtstracht zu tragen, nicht nachkommt und trotz mehrfacher Aufforderung keine weiße Krawatte (weiße Halsbinde, Langbinder) anlegt.

Der (erfolglos) beschwerdeführende Rechtsanwalt, der zu seiner Robe keine weiße Krawatte trug, musste sich belehren lassen, dass es so nicht geht. Auch das von ihm getragene weiße Hemd nützte ihm da nichts.

“Er habe seine Pflicht verletzt und sei vor Gericht nicht in Amtstracht erschienen.

So verlief das Verfahren:
LG München II, 10.08.2011 – 8 Ns 47 Js 43611/08
OLG München, 30.11.2011 – 2 Ws 1105/11
BVerfG, 13.03.2012 – 1 BvR 210/12

Im strafblog gibt es von Rainer Pohlen einen gut diskutierten Artikel, der das Thema in die Kategorie “bedenkliche und überzogene Maßnahmen von Richtern” einordnet.

Sommerloch? Die Fragebeantwortet sich normalerweise von selbst, wenn man bei n-tv.de vorbeischaut. Und in den letzten Jahren hat man sich im Sommer immer mal gerne der Amtstracht Robe & Krawatte bedient. Neu ist allerdings, dass wegen einer harmlose Krawatte das oberste Verfassungsorgan bemüht wird. Also doch kein Sommerloch!

Wie auch immer, wir wundern uns schon ein paar Monate, warum unsere Krawattenumsätze so in die Höhe geschnellt sind. Auch wundern wir uns darüber, dass eine so schöne weiße Seidenkrawatte so viel Staub aufwirbeln kann 🙂
Weiße Seidenkrawatte für Anwälte
Wie ein Anwalt wegen Fehlens einer weißen Krawatte den richterlichen Verweis aus dem Sitzungssaal sanktionieren konnte, erfahren Sie in unserem Blogartikel “Anwalt ohne Krawatte aus dem Sitzungssaal verwiesen“.

Bereits am 9. Februar 2009 berichteten wir von der Mannheimer Justizposse “Krawattenstreit“.

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Robe ELITE für Anwalt, Richter und Staatsanwalt – begeisterte Kunden bewerten unsere Roben

In letzter Zeit erhalten wir besonders viele und höchst erfreuliche Bewertungen, die Anwälte, Richter und Staatsanwälte über unsere Roben abgeben. Allein die letzten 4 Wochen haben 14 Kunden ihre Meinung zu unseren Roben und zu unserem Service abgegeben und jeweils 5 Sterne für die Höchstnote “ausgezeichnet” vergeben.

Vom kurzen Einzeiler

Super Qualität und sehr kompetente und freundliche Beratung.

In Qualität und Ausführung mehr als überzeugend.

bis zur ins Detail gehenden Bewertung. Über jedes einzelne Feedback freuen wir uns und sagen ein herzliches Dankeschön!

Hier auszugsweise einige Kundenmeinungen:

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Nicht nur die Vielzahl begeisterter Kunden spornt uns an, täglich unser Bestes zu geben. Jede einzelne Kundenmeinung zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Hier noch eine besonders erfreuliche Meinung eines Kunden zu unserem Roben-Shop:

Seit den Anfängen des Internets in seiner heutigen Erscheinungsform bin ich online und habe bereits in unzähligen online-shops eingekauft. Etwas zu Ihrem Internet-Auftritt samt online-shop vergleichbares habe ich noch nie gesehen. Die vollendete Professionalität des web-design, die Gestaltung der Inhalte und vor allem Ihr unglaublich souveränes freundliches Auftreten den Ihnen gänzlich unbekannten Besuchern Ihres online-shops gegenüber haben mich tief beeindruckt (etwa in Bezug auf “Berufsanfänger”, “Kauf auf Rechnung”, “AGB”, “Datenschutzerklärung” usw.). Vor diesem Hintergrund kann ich nur symbolisch “meinen Hut ziehen” und Ihnen mit der Textpassage eines Liedes meine ehrliche Meinung sagen: “…es gibt nichts zu verbessern nichts was noch besser wär…

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Thema Robe: Merino-Wolle und die neue Textilkennzeichnungsverordnung

Die neue Textilkennzeichnungsverordnung löst das betagte Textilkennzeichnungsgesetz ab. Einfacher ist dadurch nichts geworden und der Textilhandel stöhnt entnervt. Das ist auch kein Wunder, denn das Amtsblatt der Europäischen Union vom 18.10.2011 enthält hierzu umfangreichste Ausführungen. Die vorliegende Verordnung hat 21 Kapitel und eine ganze Menge Anhänge. Wer sich das zu Gemüte führen mag oder gar muss, wird bei “Lampmann Haberkamm Rosenbaum” fündig.

Dass der Verbraucher wissen muss, aus welchen Rohstoffen Bekleidungsteile bestehen, ist schon klar. Dass da nicht jeder Verkäufer mit eigenen Wortschöpfungen werben darf, versteht sich von selbst. Dass EU-Verordnungen in Beamtensprache gefasst werden, oft umfangreich und meist nur von Juristen verstanden werden, wissen wir auch. Man fragt sich aber schon hin-und-wieder, ob die “High Level Group zum Bürokratieabbau” nicht doch ein stumpfes Schwert ist. Wie auch immer, der oberste Bürokratie-Bekämpfer der EU, Edmund Stoiber, hat es nicht leicht.

Als Hersteller hochwertiger Roben fänden wir es schon angebracht, wenn es in Rohstoffgehaltsangaben Klassifizierungen gäbe und statt “Schurwolle” für alle klar “Merino-Schurwolle” deklarierbar wäre. “Schurwolle” kann schlimmstenfalls grobe Kartoffelsack-Eigenschaften haben. “Merino-Schurwolle” (zumindest die unsere) ist vom feinsten Haarkleid des Merinoschafes.

Wer sich in einer dicken, kratzigen Robe nicht wohlfühlt, sollte schon beim Kauf erkennen, was er sich antun kann. Deshalb wäre eine Klassifizierung “Schurwolle” oder “Merino-Schurwolle” in den Rohstoffangaben sehr sinnvoll.

Nachdem unsere Roben seit vielen Jahren in Justizkreisen bekannt sind und weil wir definitiv und ausschließlich feinste “Merino-Schurwolle” verarbeiten, stört und diese neue Verordnung eher nicht. Andere schon, siehe shopanbieter.de – Titel: “Wenn der Merinofaden zum Haar in der Suppe wird: Textilkennzeichnungsverordnung”

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Über die Bedeutung der Amtstracht heute – die Anwaltsrobe

Bei Rechtsanwalt Oliver John Berlin haben wir heute ein aktuelles Essay über die Anwaltsrobe gefunden.

Von der Geschichte der Robe und deren Bedeutung, über die standesrechtliche Verpflichtung bis hin zur fehlenden Robe, RA John rückt in seinem Essay vieles ins rechte Licht. Insbesondere kommt er damit schnell und klar auf den Punkt (Zitat):

Die Robe ist Standestracht des juristischen Funktionsträgers, Sinnbild gerichtlicher Würde und stellt für alle sichtbar klar, dass auch der Anwalt ein Organ der Rechtspflege ist.

Nachdem hin- und wieder die Meinung geistert, für Rechtsanwälte gäbe es an Berliner Gerichten keine Robenpflicht mehr, ist die Aufzählung der Berliner Gerichte, an denen nach wie vor Robenpflicht herrscht, für die Rechtsanwälte hilfreich, die es nicht auf eine Rüge oder gar einen Ausschluss aus der Sitzung ankommen lassen wollen.

Möglicherweise hat sich RA John deshalb spontan mit der Robenpflicht beschäftigt, weil er selbst schon einmal “robenlos” in eine ungute Situation kam (Zitat):

So stand ich kurz nach der Wende in Neuruppin mit der Mandantschaft direkt vor einem Richter, der in den Raum fragte: Wo ist denn der Herr Rechtsanwalt John? Meine leider fehlende Robe machte mich so lange unsichtbar, bis ein anwesender Kollege zum Glück aushelfen konnte.

Robenpflicht und Krawattenzwang war schon häufig Thema in der Juristenszene, so auch unser Blogthema. Kürzlich bloggten wir über den krawattenlosen Anwalt, der aus dem Sitzungssaal verwiesen wurde.

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Anwalt ohne Krawatte aus dem Sitzungssaal verwiesen

Ein Münchner Richter verweist den krawattenlos erscheinenden Rechtsanwalt aus dem Sitzungssaal.

Die Abendzeitung München berichtet am 27.04.2012 über den Vorfall:

Weil Krawatte fehlt: Anwalt ist raus

Der als Baumbesetzer und streitbarer Tierfreund bekannte ehemalige Stadtrat Rechtsanwalt Bernhard F. kannte wohl den Robenzwang, doch dass dazu eine weiße Krawatte gehört, wusste er nicht.

Amtsrichter Thomas M. ließ den Einwand “ich besitze gar keine Krawatte” nicht gelten. So wanderte Rechtsanwalt Bernhard F. durch das Justizzentrum und fand einen freundlichen Wachtmeister, der ihm seine grüne Krawatte lieh. Damit war es aber nicht getan, eine weiße Krawatte musste her. Schlussendlich lieh ihm dann ein ihm bekannter Richter seine weiße Krawatte und das Problem war gelöst, zumindest vorläufig.

Noch vor Verhandlungsende verließ dann der verärgerte Rechtsanwalt Bernhard F. endgültig den Sitzungssaal, weil er mit der Verhandlungsführung des Amtsrichters nicht einverstanden war und kündigte ein Nachspiel an. Er würde das entwürdigende Auftrittsverbot nicht einfach so hinnehmen und den Gerichtspräsidenten, die Rechtsanwaltskammer, den Anwaltsverein samt Bundesverband der Strafverteidiger einschalten.

Kleine Ursache, große Wirkung … den Artikel der Abendzeitung München vom 27.04.2012. kann man sich auf der Zunge zergehen lassen!

Das “Corpus Delicti” kann man sich im Roben-Shop bei Accessoires bestellen. 🙂

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Erst wenn der Kunde begeistert ist, sind wir zufrieden

Heute erreicht uns eine Kundenmeinung, die einfach buchstabengetreu in unser Blog gehört:

Daniela T.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und ein großes Lob aussprechen.
– Personal: Sehr nette Mitarbeiterin!
– Bestellung/Lieferung: Gestern bestellt, heute geliefert. Ohne Zuzahlung. Wahnsinn!
– Qualität der Robe: Sehr gut!
Vielen, vielen Dank! Ich werde Sie weiterempfehlen!

Ein herzliches Dankeschön liebe Frau Daniela T., wir haben nur das getan, was wir täglich tun 🙂

Ja, auf unsere Kundenmeinungen sind wir stolz. Hier kann man alle lesen:
Meinungen zu unseren Roben und Accessoires
Meinungen über unseren Roben-Shop

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Der neue Bestell-Button “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” – eine Klatsche für Abo-Fallensteller trifft auch seriöse Internethändler.

Wegen schwarzer Schafe, die Verbraucher abzocken, weil sie dem Zeitgeist “Geiz ist geil” und der Schnäppchenjägerei verfallen sind, werden nun alle Internethändler, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen, vom Gesetzgeber so behandelt, als ob sie potentielle Betrüger wären. Wer nicht den Button “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” oder einen Button mit gleich deutlichem Text als bestellauslösenden Button vorhält, dem droht ab dem 1. Juli 2012 zweierlei:
1. Er hat keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Lieferung oder Leistung.
2. Er begeht einen Wettbewerbsverstoß und muss mit Abmahnungen rechnen, die hohe Anwalts-und Gerichtskosten verursachen und bei Zuwiderhandlung schnell mal ein 6-stelliges Ordnungsgeld kosten können.

“ZAHLUNGSPFLICHTIG” hat den gleichen erhobenen Zeigefinger wie “STEUERPFLICHTIG”. Vielleicht hätte man die IHK zur Wortfindung beauftragen müssen, statt sich mit Fiskalsprache zwangsweise in allen Onlineshops zu verewigen.

Wer wirklich schwarze Schafe bekämpfen will, muss sich etwas anderes einfallen lassen. Viele Abzocker operieren doch schon lange mit Auslandsadressen, in denen selbst die EU nichts bewegen kann. Die wenigen Abzocker, die noch heimisch ihr Unwesen treiben, ziehen dann eben auch in Länder, in denen man weder EU-Recht noch Deutsches Recht durchsetzen kann.

Gegen diesen Warnbutton gibt es jetzt schon ernst zu nehmende Stimmen:

Man kann nicht jeden Schnäppchenjäger vor seiner eigenen Gier und Dummheit schützen.

Beim üblichen Internetsurfen schaut man nur kurz hin, drückt auf den Button, ohne ihn zu lesen.

Die von Abzockern bevorzugte Klientel der Dummen und Angstzahler ergeben sich schneller in ihr Schicksal, wird ihnen von einem Inkassobüro der Button “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” vorgehalten, auf den sie ja irgendwann geklickt haben müssen.

Das Shopbetreiberblog greift die Sachlage unter dem Thema “Bundesrat billigt Button-Lösung” auf.

Unter den seriösen Shopbetreibern ist bereits die Diskussion entbrannt, mit welchem Button-Text man den Vorschriften Genüge tun kann, ohne die Shopbesucher abzuschrecken.
Das Hitmeister Blog warnt vor einem Schaden in Millardenhöhe.

Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen

Wäre man nach diesem Aschenputtel-Prinzip verfahren, hätte man verhindern können, dass auch seriöse Internethändler unter dem Generalverdacht “Abzocke” stehen.
Seriöse Internethändler zeigen ihren Bestellern auf der Bestellung-Abschicken-Seite alle Daten, die klar sagen, was man zu welchem Endpreis kauft und welche Vertrags/Zahlungsverpflichtung man eingeht. Bei uns sieht das so aus:

Bestellung abschicken im Roben-Shop

Nachdem davon auszugehen ist, dass unser neuer Bundespräsident dieses Gesetz unterzeichnen wird, tritt es nach Verkündung auch in Kraft. Es geht also nur noch darum, den erhobenen Zeigefinger “ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN” so umzutexten, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, ohne dass ein seriöser Internethändler in der Ecke der unseriösen Abo-Fallensteller schmort.
Vorschläge sind sehr willkommen!