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Richter ohne Roben

Die Thüringische Landeszeitung (www.tlz.de) veröffentlicht einen Artikel von Hertmut Kaczmarek über das Projekt Güterichter:

Großes Interesse an Güte-Richtern.

Erfurt. (tlz) Vom nächsten Jahr an sollen an den Thüringer Gerichten die ersten “Güte-Richter” im Einsatz sein. 15 dieser Mediatoren werden derzeit ausgebildet. Sie sollen versuchen, in langwierigen und schwierigen Streitigkeiten, die schon länger bei Gericht anhängig sind, die verhärteten Fronten aufzubrechen. Thüringens Justizministerin Marion Walsmann sieht sich mit diesem Projekt, über das auch auf dem derzeit in Erfurt stattfindenden Deutschen Juristentag diskutiert wird, auf dem richtigen Weg. “Wir benötigen an unseren Gerichten eine neue Streitkultur”, so Walsmann. “Es muss nicht immer Gewinner und Verlierer geben.”

Das Interesse an dem Projekt ist nach Angaben des Justizministeriums schon jetzt groß. Nachdem der offizielle Startschuss vor einigen Tagen gefallen war, hatten sich bereits mehrere Interessenten für diese neue Form der Schlichtung gemeldet.

Die “Güte-Richter” sollen eine Alternative zu der üblichen Gerichtsverhandlung anbieten. Runder Tisch, keine Roben, kein Gerichtssaal: Die Güte-Richter sollen eher Konfliktmoderatoren oder Schlichter sein. Am Ende sollte möglichst ein Konsens aller Beteiligten stehen, so die Idee der Justizministerin, für die sie seit ihrem Amtsantritt wirbt.

Eingesetzt werden sollen diese Moderatoren im Rahmen eines Modellprojektes sowohl in Zivilstreitigkeiten als auch bei Verwaltungs- und Arbeitsgerichten.

Mehr dazu in der aktuellen TLZ-Printausgabe vom Mittwoch auf der Seite Thema des Tages

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Beihilfe zur Produktpiraterie – standesrechtlich vereinbar?

Aus aktuellem Anlass ergibt sich die Frage, ob Anwälte gegen das Standesrecht verstoßen, wenn sie im Auftrag einer Handelsgruppe bei einem bekannten Robenhersteller Roben in den gängigsten Größen kaufen und diese dann zum Zwecke der “Nachahmung” an diese Gruppe weiterleiten.

In unserem Blogeintrag “Die Robe ELITE im Fokus von Piraten” berichteten wir bereits von 2 Privatpersonen, die als Stohmänner fungiert hatten. Nachdem wir die Strohmännerbestellungen nicht ausgeliefert hatten, erhielten wir von einer relativ bekannten Anwaltskanzlei eine Bestellung, die genau die Roben in den Konfektionsgrößen enthielten, die die Strohmänner erfolglos bestellt hatten. Und weil in dieser Bestellung auch noch Richterroben enthalten waren, riefen wir dort an und fragten, ob die Richterroben versehentlich bestellt worden wären. Als Antwort hörten wir “unsere Anwälte arbeiten auch als Schöffen und brauchen Richterroben”. Nun brauchen einerseits Schöffen keine Richterroben und andererseits gibt es wohl keine Kanzlei, in der 5 Anwälte als Schöffen tätig sind. Geliefert haben wir natürlich nicht.

Etwa 4 Wochen später bestellt eine andere große Anwaltskanzlei Roben und wir riefen dort an, bedankten uns (höflich wie wir sind) für den Auftrag und wollten die einzelnen Größen besprechen. Die Dame die diese Bestellung aufgebenen hatte sagte, dass die Gößen schon stimmen und wörtlich “die Roben sind nicht für uns, wir leiten sie nur weiter”. Auf die Frage, ob die Roben an die Handelsgruppe xxxxxx gehen würden, kam ein klares “JA”.

Nun wissen wir definitiv, welche Handelsgruppe unsere Roben “nachahmen” will. Unsere Anwälte kümmern sich darum. In diesem Zusammenhang fragt es sich natürlich, ob es mit dem Standesrecht der Anwälte vereinbar ist, als Strohmann aufzutreten und so Beihilfe zur Produktpiraterie zu leisten.

Im Internet finden wir zum Begriff des Standesrechts eine Dissertation des Rechtsanwaltes Dr. Michael Stehmann. Hieraus sei auszugsweise zitiert:

Diese Normen betreffen nicht nur das Verhalten des Anwalts gegenüber seinen Kollegen und seiner Kammer, sondern auch gegenüber Gerichten und Behörden, Rechtsuchenden, seinen Mitarbeitern und schließlich der Öffentlichkeit. Man kann diesen Normenkomplex auch “berufsspezifisches Berufsrecht” nennen, der Begriff “Standesrecht” hat sich aber hierfür eingebürgert, mag es sich hierbei auch um einen “unscharfen” Sprachgebrauch handeln. Dabei werden bewusst nur solche Normen erfasst, die Pflichten des Anwalts statuieren, während seine besonderen Rechte außer Betracht bleiben. Der Zusammenhang zwischen Rechten und Pflichten soll aber nicht geleugnet werden. Vielmehr beschreibt das Standesrecht – in dem hier zugrunde gelegten Sinne – jenen Pflichtenkreis, der auch Folge dessen ist, dass der Rechtsanwalt innerhalb der Rechtspflege zum Zwecke seiner Berufsausübung besondere Rechte genießt.

Das Standesrecht ist auch die Basis jenes notwendigen Vertrauensvorschusses, den der Rechtsanwalt sowohl seitens der Angehörigen der anderen Rechtspflegeorgane und durch seine Kollegen als auch durch seine Mandantschaft, das rechtsuchende Publikum, erhält und den er zum effektiven Arbeiten auch benötigt. Insoweit erfüllt das anwaltliche Standesrecht disziplinäre Aufgaben. Das Standesrecht ist somit Teil des öffentlich-rechtlichen Berufsrechts der Anwaltschaft.

Wir freuen uns auf viele Kommentare!

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Gestern Staatsexamen, heute Richter

Die Justiz in Sachsen-Anhalt will der Fluktuation von Top-Juristen Einhalt gebieten und übernimmt die besten Absolventen des 2. Staatsexamens direkt in den Richterdienst, vormals 3 Jahre zur Probe.

Die Mitteldeutsche Zeitung begründet diese Neuerung in ihren Topthemen wie folgt:

Während es Anfang der 90er Jahre hohe Einstellungszahlen im Justizdienst des Landes gab, wurden danach nur noch einzelne Stellen – vor allem an den Sozialgerichten – ausgeschrieben. Bei jährlichen Neueinstellung ging das Amtsgericht Halle laut Angaben des Justizministeriums in den letzten Jahren immer leer aus.

 

Hier finden Sie den ganzen Artikel VON DER UNI IN DIE ROBE.

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Frauen finden Männer in schwarzen Roben attraktiv

Unter dem Titel “Kurioses im Gerichtssaal” veröffentlich die NEUE NORDHÄUSER ZEITUNG eine Anekdote von Richter Kropp. Hier Auszüge:

… Heute soll einmal das weibliche Geschlecht zu seinem bzw. ihrem Recht kommen. Auf ihre Wirkung auf Frauen werden Richter kaum angesprochen. Für viele Frauen sind die Männer in den schwarzen Roben in ihrer Funktion durchaus attraktiv. So ist es auffällig, dass in den Strafrichtersitzungen oft viele junge Frauen aus Schulklassen als Zuhörer den Verhandlungen eifrig folgen.

In diesem Sommer begab es sich, dass Strafrichter und Staatsanwalt besondere Schwierigkeiten mit einer 18jährigen Zeugin hatten. Angeklagt war ein Trio, das im August 2007 einen jungen Mann verprügelte. Zwei Frauen, die früher mit dem Opfer zusammen gewesen waren, sollten den Auftrag dazu gegeben haben.

Die Zeugin war bei diesen Gesprächen dabei. Eindeutig ihre Aussage bei der Polizei: Das Opfer sollte fertiggemacht werden und eine Abreibung bekommen. Nur vor Gericht wand die propere Tierpflegerin sich. Sie wisse nichts mehr. „Leiden Sie an Alzheimer?“ darauf der Staatsanwalt. Mit Engelgeduld redeten Richter und Staatsanwalt auf die junge Frau ein. Die Belehrung ihrer Zeugenpflichten wurde wiederholt, Sanktionen angedroht und auch eine „Verschnaufpause“ eingeräumt. Nichts half weiter …

Lesen Sie hier die ganze Geschichte …

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Ob Hitze oder Kälte, ohne Robe geht gar nichts

Die Mitteldeutsche Zeitung veröffentlicht am 11.08.2008 einen Artikel von Heike Riedel, über die Ausübung der Kleiderordnung vor Gericht. Ein Foto von Peter Lisker zeigt Richterin Anke Koch, die ihre Robe aus dem Kleiderschrank nimmt und samt Seidenschal dem Fotografen vor die Linse hält.

Dieser Artikel ist (für uns) schon deshalb lesenswert, weil die gezeigte Robe das NATTERER-Label trägt 😉 Er ist auch sehr informativ und ansprechend geschrieben. Hier Textausschnitte:

 

… greift zu ihrem schwarzen langen Überzug, der Robe, bevor sie den Verhandlungssaal im Amtsgericht Zeitz betritt. Der breite Samtbesatz an Revers und Ärmelaufschlag weist sie hier als die Juristin in der höchster Funktion aus, als Richterin. Auch Staatsanwalt und Rechtsanwalt sowie der Protokollführer haben ihre Roben übergezogen, strahlen so nicht nur gerichtliche Würde aus, sondern verraten mit den Details der Kleidung auch, welche Aufgabe ihnen im Verhandlungssaal zukommen …

… “Ich habe hier keinen Kleiderschrank”, sagt ein Rechtsanwalt lachend, als er die Robe aus seinem Rucksack zieht. Er beneidet seine Kolleginnen, weil die es an so heißen Tagen immer leichter hätten. Auch wenn sie nicht gerade aktuelle Mode tragen, ihre Röcke, Blusen und Sandalen sind einfach luftiger, als lange Hosen und geschlossene Schuhe. Das hat manch männlichen Kollegen auch schon zu barfuß in Sandalen verleitet …

… Ja, wer genau hinschaut, entdeckt doch noch etwas von den Menschen unter der Robe im Gerichtssaal. Zum Beispiel auch den Motorradfahrer Burkhard Baatz. Egal ob Winter oder Sommer, der Richter trägt feste Lederstiefel und achtet darauf, sich auf dem Motorrad nicht Zugluft auszusetzen. Wenn Richter Harald Scholz als Fahrradfahrer noch nicht aufgefallen ist, dann wohl, weil er nicht nur den Binder in seinem Kleiderschrank im Gericht hatte …”
“… “Die Hosen sind extra verlängert”, so löst Justizsekretär Jens Sapala sein Problem mit der Kleiderordnung. Mit knielanger Hose hat er das Gerichtsgebäude betreten, dann kommt er mit der gleichen Hose in Knöchellänge in den Gerichtssaal …

 

Hier ist der ganze Artikel

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Die Robe ELITE im Fokus von Piraten

Schon seit einiger Zeit versuchen Mitbewerber die Robe ELITE originaltreu “nachzuempfinden”. Den letzten frechen Versuch startete eine, in Bayern ansässige Handelsgruppe. Zwei Strohmänner bestellten in unserem roben-shop.de je 5 unterschiedliche Konfektionsgrößen. Insgesamt also 10 Roben in den gängigsten Damen- und Herrengrößen. Dahinter steckt ganz offensichtlich die Absicht, die Robe ELITE in Form und Stoffqualität abzukupfern und über ein Billiglohnland auf den Markt zu werfen. Die Entwurfs- und Gradierungskosten pro Konfektionsgröße spart man sich dabei dabei genauso ein, wie die Kosten und Risiken der bekleidungstechischen Konstruktion.

Erst lächelten wir darüber und legten die beiden Aufträge einfach in den Papierkorb. Als aber dann mehrfach eine Dame der Strohmänner bei uns anrief und die Lieferung auch noch frech anmahnte, ermittelten wir den Plagiator und drohten ihm rechtliche Schritte an. Eine Antwort bekamen natürlich nicht. Nun sind wir auf der Hut und prüfen jede eingehende Bestellung.

Einerseits freuen wir uns natürlich darüber, dass unsere Robe ELITE wieder einmal Begehrlichkeiten weckt. Andererseits, naja … “wo Licht ist, ist auch Schatten …” Es ist schön, im Licht großer Marken wie Adidas, Boss oder Lacoste zu stehen. Und mit den Schatten werden wir schon fertig, schlimmstenfalls springen wir halt mal drüber 😉

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Die Amtstracht Robe ist Pflicht!

Von RA Dr. Thomas Schulte findet sich eine interessante Presseveröffnetlichung bei openPR.de folgenden Inhalts:

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (12 A 399.04) vom 26. Juli 2006, nach dem Anwälte von der Senatsverwaltung für Justiz zum Tragen der so genannten Amtstracht vor Gericht verpflichtet werden können, hat bei rechtskundigen Skeptikern für Kritik gesorgt. Denn selbst unter den als konservativ verschrieenen Juristen wird der Sinn und Zweck von Roben und weißen Krawatten gelegentlich bezweifelt. Dabei ist die als ‘Robenstreit’ bezeichnete Diskussion alt und von den Gerichten immer wieder gleich entschieden worden: Die Amtstracht ist fester Bestandteil des Rituals einer Verhandlung. Ihren Ursprung soll die Robenpflicht in einer Verfügung des Preußenkönigs Friedrich Wilhelm I aus dem Jahr 1726 haben, wie folgt lautete: ‘Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advokaten wollene schwarze Mäntel, welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.’

Anlass des Verfahrens war die ‘Allgemeine Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane’ der Berliner Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004. Deren Ziffer II Nr. 5 schreibt vor, dass die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe besteht. Nach Ziffer II Nr. 6 tragen Frauen tragen zu dieser Amtstracht eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Statt weiß können Rechtsanwälte auch eine andere unauffällige Farbe wählen. Der Kläger ist Rechtsanwalt in Berlin. Nach erfolglosem Widerspruch gegen die Vorschrift erhob er Klage und führte zur Begründung aus, die Senatsverwaltung für Justiz sei nicht befugt, Vorschriften über die Amtstracht der Rechtsanwälte in Berlin zu erlassen, sondern ausschließlich die Anwaltskammer. Außerdem seien auffällige Hemden vor Berliner Gerichten üblich. Die zwölfte Kammer des Verwaltungsgerichts wollte dem nicht folgen: Die Justizverwaltung könne sehr wohl Bekleidungsvorschriften für die Gerichtsverhandlungen erlassen, weil es sich hierbei nicht um Fragen des berufsständischen, sondern des Gerichtsverfassungsrechts handle. Die Regelungen über die Amtstracht seien auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Dem Bürger solle vor Gericht auch durch das Auftreten in einer bestimmten äußeren Form deutlich gemacht werden, dass seinem Anliegen im Verfahren ernsthaft und mit Respekt begegnet werde. Dies gelte auch für die Vorschriften über die zusätzlich zu tragenden Kleidungsstücke. Sie sollten verhindern, dass durch das Tragen unangemessener Kleidungsstücke die Robe und damit mittelbar das gesamte Verfahren abgewertet würde.

Der Streit ist wie gesagt alt. Im 1969 geführten Berliner Prozess um den ermordeten Studenten Benno Ohnesorg weigerte sich der inzwischen auch anderweitig bekannte Rechtsanwalt Horst Mahler, als Vertreter der Nebenkläger mit einer Robe aufzutreten. Das Landgericht schloss Mahler von prozessualen Erklärungen während der Hauptverhandlung aus. Als er weiter verhandelte, setzte das Gericht die Hauptverhandlung nach § 228 I StPO aus. Begründung: Mahler habe durch sein robenloses Auftreten und seine eine Prozessatmosphäre geschaffen, die eine sachgemäße Behandlung des schwierigen Strafverfahrens nicht mehr gewährleiste. Auf die Beschwerde hin hob das Berliner Kammergericht den Aussetzungsbeschluss auf und führte zur Begründung aus: Ein Rechtsanwalt ohne Robe verwandle sich von Gesetzes wegen in einen einfachen Zuhörer. Wortmeldungen von Zuhörern seien Störungen und als solche mit Ordnungsmitteln bis hin zur Entfernung aus dem Sitzungszimmer zu ahnden (§ 177 GVG), nicht aber mit einer Aussetzung der Hauptverhandlung. Im Folgejahr kam es dann zum ‘Robenurteil’ des Bundesverfassungsgerichts. Die siebte Zivilkammer des Landgerichts Freiburg hatte einem Rechtsanwalt das Auftreten untersagt, solange dies ohne Robe erfolge. Alle weiteren Instanzen hatten die Entscheidung bestätigt; die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht führte aus: Dort, wo gesetzliche Vorschriften fehlten, ergebe sich die Pflicht zur Amtstracht aus über hundertjährigem Gewohnheitsrecht. Und: ‘Es besteht ein erhebliches Interesse daran, dass Gerichtsverhandlungen in guter Ordnung und angemessener Form durchgeführt werden können. Diesem Zweck dient es, wenn auch die an der Verhandlung beteiligten Rechtsanwälte eine Amtstracht tragen. Sie werden dadurch aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der Verhandlung herausgehoben; ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege wird sichtbar gemacht (§ 1 BRAO). Darin liegt auch ein zumindest mittelbarer Nutzen für die Rechts- und Wahrheitsfindung im Prozess; die Übersichtlichkeit der Situation im Verhandlungsraum wird gefördert und es ist zugleich ein Beitrag zur Schaffung jener Atmosphäre der Ausgeglichenheit und Objektivität geleistet, in der allein Rechtsprechung sich in angemessener Form darstellen kann.’

Resümee des Autors: “Diese goldenen Worte der Verfassungshüter wollen wir für sich sprechen lassen.” Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Der weiße Langbinder saß perfekt – Roben-Premiere

Mit dem Titel “Das erste Mal in Robe” berichtet ein Referendar bei Referendariat | Jurablogs.com über seinen ersten Roben-Einsatz. “… ich musste Sitzungsvertretung machen …”

Und weil Referendare ja noch keine eigene Robe besitzen, kam eine von Vorgängern schweißgetränkte und ausgebeulte Trevirarobe zum Einsatz. Wie, das lesen Sie bitte hier.

Wie es zu einer schweißgetränkten Robe kommen kann und wie man eine solche vermeidet, das lesen Sie bitte hier.

Wenn Sie Schweiß beim Robentragen ausschließen wollen, dann schauen Sie bitte in unserem www.roben-shop.de vorbei.

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Die Robe ist über die Kleidung zu tragen

Der Autor Rolf Stober berichtet in seinem Buch “Die Robe ist über die Kleidung zu tragen” über wahre Geschichten aus dem Rechtsleben. 14 Kapitel gliedern Kuriositäten und Kabinettstückchen aus dem juristischen Alltag. Den einzelnen Kapiteln hat der Karikaturist Philipp Heinisch themenbezogene Zeichnungen hinzugefügt.

Das Buch ist 2004 erschienen beim Verlag neue Wirtschaftsbriefe. Zitat:

… wendet sich an alle, die schon immer wussten, wie unendlich kompliziert Juristen denken und weshalb das juristische Studium so lange dauert. Gleichzeitig ist das Werk für Bedenkenträger, Nörgler, Besserwisser und Studierende ein Geheimtipp. Denn es ist eine Fundgrube auf der Suche nach dem richtigen Recht und gibt humorvoll Auskunft, wie man schnell zu Geld kommt, Abgaben spart und seine Rechte wahrt.
Darüber hinaus ist es ein neuartiges, heiteres juristisches Repetitorium in Crashform (so gen. Fast-Law), das zahlreiche moderne prüfungsrelevante Gebiete und Facetten der Jurisprudenz abdeckt.

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Das Verwaltungsgericht Berlin – Robe ist Pflicht

Ein Rechtsanwalt widersprach der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung für Justiz vom 3. Februar 2004, die bestimmt, wer zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet ist.

Nach Ziff. II Nr. 5 der Allgemeinen Verfügung besteht die Amtstracht aus einer Robe von schwarzer Farbe. Weiter heißt es in Ziff. II 6: „Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse und gegebenenfalls eine weiße Schleife, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte … sollen dies tun, können jedoch statt der weißen, eine andere unauffällige Farbe wählen.“

Die Senatsverwaltung wies diesen Widerspruch zurück, worauf der Rechtsanwalt Klage beim Verwaltungsgericht erhob. Zur Begründung führte er aus, die Senatsverwaltung für Justiz sei nicht befugt, Vorschriften über die Amtstracht der Rechtsanwälte in Berlin zu erlassen. Dies sei Sache der Anwaltskammer. Überdies sei das Tragen auffälliger Hemden und Krawatten vor Gericht in Berlin üblich.

Am 26. Juli 2006 wies das Verwaltungsgericht diese Klage ab (VG 12 A 399.04)

Zur Begründung führte das Gericht aus, die Senatsverwaltung für Justiz könne Vorschriften auch für die Bekleidung von Rechtsanwälten vor Gericht erlassen. Denn es handele sich hierbei um eine Frage des Gerichtsverfassungsrechts.
Auch inhaltlich seien die Regelungen über die Amtstracht nicht zu beanstanden. Die Pflicht zum Tragen einer Amtstracht bestehe, um dem Bürger vor Gericht auch durch das Auftreten in einer bestimmten äußeren Form deutlich zu machen, dass seinem Anliegen im Verfahren ernsthaft und mit Respekt begegnet werde. Die Verpflichtung, vor Gericht eine Robe zu tragen, sei vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungsgemäß anerkannt worden. Die Vorschriften über die Kleidungsstücke, die zu der Robe getragen werden müssten, seien ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie sollten verhindern, dass durch das Tragen unangemessener Kleidungsstücke zur Robe letztere und damit mittelbar das Verfahren abgewertet würde.