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Der Roben Fütterung

Bitte kein Futter!

Ein Kunde ruft an und besteht darauf, dass seine Robe ungefüttert sein soll.

Und schon gar kein farbiges Futter!

Ich beruhige ihn:

Unsere Roben sind aus gutem Grund nur im Rücken mit atmungsaktivem Acetat gefüttert und der Futterstoff ist schwarz.

Aber Sie hatten mir meine erste Robe vor Jahren auch ungefüttert geliefert, weil ich das so wollte.

Natürlich kriegen Sie Ihre neue Robe auch wieder ungefüttert. Brauchen Sie eine Anwaltsrobe oder eine Richter/Staatsanwaltsrobe?

Eine Anwaltsrobe, die Elite in der Konfektionsgröße 52.

Kein Problem, übermorgen ist sie bei Ihnen.

Wir diskutieren noch über den Sinn und Unsinn von gefütterten Roben. Darüber, dass unser weicher Robenstoff nicht kratzt und schon deshalb keine Fütterung nötig ist und auch darüber, dass die Atmungsaktivität einer Robe darunter leidet, wenn sie komplett bis zur Hüfte gefüttert ist und auch unnötig schwer wird. Und ein Polyesterfutter darfs schon gar nicht sein. Zum Schluss sagt der Kunde dann noch:

Immerhin ist Ihr Futter wenigstens schön schwarz und nicht auch noch bunt. Aber trotzdem will ich keines haben, ich mags schön leicht. Wie in Italien, da trägt Mann oder Frau im Sommer ja auch keine gefütterten Blazer.

Dem habe ich nichts hinzuzufügen

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Geht eine Robe auf Reisen

Verlässt eine Robe unser Haus und befindet sich auf dem Weg zum Kunden, benachrichtigen wir diesen per E-Mail. Klickt er auf den dortigen Sendungsverfolgungslink und gibt seine Paketnummer ein, dann kann er den Weg seiner Robe verfolgen und jederzeit den aktuellen Status einsehen.

Trifft der Auslieferer den Kunden nicht an, steckt er eine Benachrichtigung in den Briefkasten, damit der Kunde sich mit dem Lieferdepot wegen einer erneuten Anlieferung in Verbindung setzen kann. Findet der Auslieferer jedoch einen Nachbarn, der die Sendung annehmen und weiterleiten kann, sieht der Kunde im Status der Sendungsverfolgung den Namen des Nachbarn und kann sich mit diesem in Verbindung setzen.

Information, Kontrolle und schnelles Eingreifen verkürzen Wartezeiten und sorgen dafür, dass die Robe sicher auf Reisen ist und ohne Verzögerung ankommt.

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Krawatte? VOM FEINSTEN!

Wenn schon unsere Roben vom Feinsten sind, dann müssen das auch die dazu getragenen Krawatten sein. Insbesondere Seidenkrawatten müssen diesem Anspruch gerecht werden. Und so haben wir uns entschlossen, unsere preiswerteste Seidenkrawatte aus dem Programm zu nehmen. Auch wenn sie seit vielen Jahren verkauft wurde und eigentlich recht gut aussah, unsere neuesten Tests bestand sie nicht mehr.

Neben unserer gepflegten und pflegeleichten Standardkrawatte führen wir jetzt noch 2 qualitativ hervoragende Seidenkrawatten:

Krawatte SEIDE RIPS
und
Krawatte SEIDE EXQUISIT

Nun sind wir ganz sicher, unserem Anspruch nach dem Feinsten wieder gerecht zu werden. Und mit unserer Krawatte SEIDE EXQUISIT bieten wir das absolut Beste:

Eine handgefertigte Seidenkrawatte, die aus teuerstem Seidengarn besteht, das in sehr hoher Dichte verwoben wird und so zum edlen Schmuckstück wird.

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Ein nicht alltägliches Kundengespräch

Gestern ruft ein Kunde an und bedankt sich für die schöne und vor allem leichte Robe, die wir ihm vor einigen Tagen geliefert hatten. Man spüre die Robe kaum, wenn man sie trage. Auch bei längeren Sitzungen sei sie eine richtige Wohltat im Gegensatz zu der anderen bleischweren Robe, die er früher bei xxxxx gekauft habe. Die hätte ihn fast immer erdrückt.

Die ELITE-Robe sei auf jeden Fall sehr empfehlenswert und er würde alle seine Kollegen darauf aufmerksam machen.

Dies allein wäre kein Blogeintrag wert gewesen, denn alle unsere Kunden sind von dem leichten Tragekomfort unserer ELITE begeistert. Aber das “Zuckerle”, das danach noch kam, das wird wohl einmalig sein. So in etwa endete das Telefonat:

Ich habe die Rechnung gleich überwiesen und ein bisschen aufgerundet, weil ich so begeistert bin.

Hmmm, das hätte doch nicht sein müssen, mit dem Ihnen zustehenden Skonto haben wir ja gute 15 Euro zuviel bekommen, das können wir doch nicht annehmen.

Doch, ich habe das gerne getan und wünsche keine Rücküberweisung.

Nun hatte unsere Buchhaltung ein schlechtes Gewissen. Zuvielzahlungen werden ja immer gleich zurückerstattet. Was nun … das Kundenkonto muss doch auf Null gestellt werden? So haben wir dem netten Kunden eine schöne Seidenkrawatte “geschenkt” und unser Gewissen ist wieder rein.

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Knacki darf Roben nähen

Ein komisches Gefühl kann einen schon beschleichen, wenn man sich vorstellt, wie freudig der zu Knast verdonnerte JVA-Insasse dem Herrn eine Robe nähen darf, der ihn zum Einsitzen verurteilt hat.
Sklavenarbeit, perverse Demut reuiger Sünder …?
Ein komisches Gefühl kann einen auch schon beschleichen, wenn man sich vorstellt, wie sich ein Richter in der Robe fühlt, die möglicherweise gerade von dem genäht wurde, den er zu langjähriger Haft verurteilt hat.

Unabhängig komischer Gefühle ist es Usus, dass verschiedene JVA´s Roben für Richter und Staatsanwälte produzieren und verkaufen. Der Bayerische Rundfunk berichtet in BR-online über Knackis, die im Strafvollzug Richterroben nähen:

Sechs Meter ist die Mauer hoch, die die rund 900 Gefangenen in Straubing von der Außenwelt trennt. Und während viele noch immer glauben, dass die Inhaftierten ihren Tag mit Tütenkleben und Kerzenziehen verbringen, herrscht hinter den Betonbauern ein abwechslungsreiches Arbeitsleben.

Im vergangenen Jahr erwirtschaftete das “Unternehmen im Gefängnis” die Rekordsumme von 6.78 Millionen Euro, zum Beispiel mit dem Nähen von Richterroben. Grauer Pullover, dunkelblaue Hose, schwarze Schuhe, kurz geschnittenes Haar. Das ist die Einheitskleidung im Gefängnis. Und genauso eintönig sieht oftmals auch der Alltag der Häftlinge aus.

Im Gefängnis von Straubing ist das anders. Peter ist 46 Jahre alt, seit neun Jahren sitzt er schon im Straubinger Gefängnis, vier bis fünf Jahre hat er noch vor sich. Wie einer grober Knacki wirkt Peter nicht. Seine Hände, die auch zuschlagen konnten, fädeln jetzt geschickt den Faden ins Nadelöhr.

Im Knast hat Peter eine Schneiderlehre gemacht, seine Gesellenprüfung sogar mit der Note 1 bestanden. Er näht Dirndlkleider für Fahnenweihen, die Kostüme der Cheerleader der Straubing Tigers und Roben für Richter und Staatsanwälte.

Viele Häftlinge machen den Abschluss in einem von 20 verschiedenen Berufen, oft den ersten Abschluss ihres Lebens. Sechs derzeitige Häftlinge in der JVA Straubingwaren so fleißig, dass sie inzwischen mitten in einem Fernstudium stecken. Insgesamt arbeiten 600 der 860 Häftlinge, darunter auch Schreiner. Ihr größter Auftrag: Die Möbel der Kantine im Bayerischen Landtag.

Andere arbeiten als Drucker, Buchbinder, Schlosser oder Elektriker, wie zum Beispiel der 44-jährige Ralf. Er repariert fast alles, was in der Anstalt anfällt, von der Waschmaschine bis hin zum Elektroherd. Das stärkt das Selbstvertrauen, hat aber auch noch einen anderen Effekt: Gut einen Euro erarbeitet sich Ralf in der stunde, davon kann er sich dann Extras im Gefängnisshop kaufen wie Zigaretten oder Kaffee.

Rund 6,8 Millionen Euro hat die JVA in Straubing im vergangenen Jahr erwirtschaftet – eine Rekordsumme, die in die Staatskasse fließt. Das freut auch Anstaltsleiter Matthias Konopka. Doch die Arbeit im Gefängnis bringt mehr als Einsparungen. Denn die Ausbildung ist wichtig für die Resozialisierung, betont der Anstaltsleiter. Peter zum Beispiel hat durch seine Schneiderlehre wieder einen Sinn im Leben gefunden. Wenn er wieder draußen ist, will er noch die Meisterprüfung machen.

Ethik oder Ökonomie? Wofür man sich auch immer entscheidet … darüber nachzudenken lohnt, warum ein Strafgefangener per Stunde einen Euro beim Robennähen bekommt und die JVA den Gewinn einheimst, den der stattliche Robenpreis erbringt, den die JVA, angelehnt an die üblichen Robenpreise, erzielt. Auch unter dem Deckmantel “Resozialisierung” lässt sich Ausbeutung letztendlich nicht verstecken.

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Die Rolex von der Justiz … da freut sich die Staatskasse

Von ebay abgekupfert oder auch nicht, egal, das Land NRW betreibt im Internet ein Auktionshaus.

justiz-auktion.de

Versteigert werden dort – rund um die Uhr – gepfändete, beschlagnahmte, eingezogene oder von der Justizverwaltung selbst ausgesonderte Gegenstände nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts.

Bereits 10000 Bieter sollen diese Versteigerungsplattform schon genutzt haben. Durschnittlich sollen  (gegenüber der normalen öffentlichen Versteigerung) Mehrerlöse von 170% erzielt worden sein. Da freut sich die Staatskasse!

Dieses amtliche Internet-Auktionshaus soll nun auch Gerichtsvollziehern die Möglichkeit bieten, bewegliche Sachen erfolgreich und für Gläubiger rentabler zu versteigern. Die Planung zu entsprechenden Verordnungen sei im Gange. Darüberhinaus sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden, bundesweit Gerichtsvollziehern diese Plattform zur Verfügung zu stellen.

Die Vorteile für Bieter liegen auf der Hand:
> Absolute Datensicherheit
> Seriöse Transaktionen
> Der Staat garantiert die Richtigkeit der Auktionsbeschreibungen

Was die Landesjustizverwaltung NRW über ihr virtuelles Auktionshaus sagt, finden Sie hier. Ebenso Interviews, die auf der CeBIT 2008 und im WDR gegeben wurden.

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Frage an Radio Eriwan:

Müssen Deutsche Anwälte bei Gericht eine weiße Krawatte tragen?

Antwort:

Im Prinzip ja, aber es passiert auch nichts, wenn sie keine tragen!

Die Frankfurter Rundschau hat den Krawattenstreit aufgegriffen und veröffentlicht den Artikel von Ulrich Willenberg:

KEIN KRAWATTENZWANG FÜR ANWÄLTE

Mannheim. Die Mannheimer Justizposse ist beendet. Im sogenannten “Krawattenstreit” hat das Landgericht zugunsten von zwei Anwälten entschieden. Die beiden Verteidiger hatten sich geweigert, in einer Verhandlung eine Krawatte unter der Robe zu tragen. Der Amtsrichter hatte sich auf den Schlips getreten gefühlt und die Anwälte ausgeschlossen. Die legten daraufhin Beschwerde beim Landgericht ein.

Die zuständige Kammer befand die Entscheidung des Richters für “rechtswidrig und unverhältnismäßig”. Die Würde des Gerichts sei nicht infrage gestellt gewesen. “Der äußere Sitzungsablauf ist durch die Kleidung, wenn überhaupt, nur geringfügig gestört worden”, befand das Landgericht. Demgegenüber seien “der erhebliche Eingriff in die Berufsfreiheit” der Anwälte und der Anspruch des Angeklagten auf Verteidigung zu beachten. “Diese beiden gewichtigen Umstände hat das Amtsgericht nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt”, erkannte die 4. Strafkammer.

Der Mannheimer Amtsrichter hatte sich auf eine Rechtsverordnung des Landesjustizministeriums aus dem Jahre 1976 berufen. Demnach müssen Richter wie Anwälte unter der Robe einen Langbinder tragen. Dagegen steht jedoch die aktuellere Berufsordnung für Rechtsanwälte (Bora). Demnach sollen Anwälte zwar eine Robe anlegen “soweit das üblich ist”. Von einer Krawattenpflicht ist jedoch nicht die Rede.

Offen ließ das Landgericht, welche der beiden Regelungen Gültigkeit hat. Diese grundsätzliche Frage sollte von einem Verwaltungsgericht geklärt werden, meint Christoph Saeftel, einer der Anwälte, der mit seiner Beschwerde recht bekam. Seine Aversion gegen Schlipse begründet er so: Er fühle sich “extrem beengt” und könne sich nicht konzentrieren.

Anzumerken wäre allerdings, dass es doch offentlichtlich einen Krawattenzwang gibt, den allerdings das Landgericht Mannheim nicht so weit ausufern lassen will, dass Anwälte aus Sitzungen ausgeschlossen werden können, wenn sie der Krawattenpflicht nicht nachkommen. … Salomon lässt grüßen!

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Weltwirtschaftskrise bei britischen Großkanzleien angekommen!

“Anwalts-Fabriken in Not” – die Süddeutsche berichtete kürzlich mit dieser Schlagzeile über Entlassungen bei den auf Handels-, Wirtschafts-, Wettbewerbsrecht spezialisierten Großkanzleien. Bei den 200 größten britischen Sozietäten sollen etwa 2800 Anwälte ihren Job verloren haben. Insbesondere Junganwälte, die noch nicht in Partnerschaften aufgenommen wurden.

Jede Krise hat auch ihre Gewinner. Bei Anwälten, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben, boomt es. Müssen doch hochdotierte Banker und Broker ihre Schäfchen ins Trockene bringen.

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Neues im Krawattenstreit

… auch heute noch Realität … breiter Konsens … Anwalt trägt Krawatte!

Pressemitteilung des LG Mannheim vom 27.01.2009 zur Krawattenpflicht für baden-württembergische Anwälte:

Das LG Mannheim hat auf die Beschwerde eines Mannheimer Rechtsanwalts entgegen dem AG festgestellt, dass die Zurückweisung des Anwalts in einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter als anwaltlicher Beistand des Nebenklägers rechtswidrig war. Der Anwalt hatte sich geweigert, unter seiner geschlossenen Robe eine Krawatte zu tragen.

Das AG Mannheim hatte seine Entscheidung – gestützt auf eine Rechtsverordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg v. 1. 7. 1976 – damit begründet, dass der Anwalt unter seiner geschlossenen Robe zwar einen Anzug und ein Hemd in dezenter Farbe, nicht aber eine Krawatte getragen und sich auch nicht dazu bereit gefunden hatte, eine ihm von dritter Seite angebotene Krawatte anzulegen. Das Verfahren vor dem AG ist mittlerweile durch eine Einstellung abgeschlossen worden.

Die 4. Strafkammer des LG hat in ihrer Entscheidung betont, dass das Tragen einer Krawatte zur Anwaltsrobe – gestützt auf einen breiten Konsens zwischen Justiz und Anwaltschaft – auch heute noch der Realität des Alltags der hiesigen Strafgerichte entspricht. Ausdrücklich offen gelassen hat sie, ob die Rechtsverordnung des Justizministeriums überhaupt noch als Ermächtigungsgrundlage für die Zurückweisung herangezogen werden konnte, oder ob diese Vorschrift mittlerweile durch § 20 BORA verdrängt wird, aus dem sich gerade keine Verpflichtung zum Tragen einer Krawatte ergebe. Eine Entscheidung dieser Frage bedurfte es nach Auffassung der Kammer nicht, da die Zurückweisung jedenfalls ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig war.

Nach Ansicht der Kammer hatte das AG insbesondere nicht in ausreichender Weise berücksichtigt, dass die Wirkungen der Zurückweisung vor allem auch den Nebenkläger trafen, der nunmehr – jedenfalls was seine rechtliche Beratung anbelangte – weitgehend auf sich allein gestellt gewesen war, zumal der Anwalt in geschlossener Robe auftrat und seine darunter getragene Kleidung nicht dazu angetan erschien, die Würde des Gerichts in Frage zu stellen. In den beiden anderen ähnlich gelagerten Beschwerdeverfahren – anhängig bei der 14. Strafkammer – sind noch keine Entscheidungen ergangen.

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Über die Würde der Deutschen Justiz

Die Frankfurter Allgemeine veröffentlicht heute im FAZ.NET einen Artikel von Melanie Amann.
Unter dem Thema ‘Nicht ohne den Langbinder’ greift Frau Amann den Krawattenkrieg auf, über den wir hier schon ausführlich berichtet haben.

Auch die Robenpflicht findet einmal mehr Beachtung, wird sie in Verbindung mit dem “Spitzbubenerlass” Friedrich Wilhelms I. gebracht. Und welcher Anwalt immer noch der Ansicht ist, in Freizeitkleidung, möglichst mit Turnschuhen vor Gericht erscheinen zu müssen, der sei an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnert, die im Jahre 1970 gegen einen Freiburger Anwalt erging und bei der das Tragen einer Anwaltsrobe mit folgender Begründung zur Pflicht machte:

Seit mehr als 100 Jahren gelte diese Pflicht für deutsche Anwälte, sie sei Gewohnheitsrecht. Dank ihr würden die Advokaten aus dem Kreis der übrigen Teilnehmer an der Verhandlung herausgehoben; ihre Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege würden sichtbar gemacht.

Was zur Anwaltsrobe bei Gericht getragen werden muss, darüber befand das Bundesverfassungsgericht nicht. Dies entschied im Jahre 2006 das OLG München:

Ein Auftritt mit T-Shirt vor einer Großen Strafkammer ist unter keinem Gesichtspunkt hinnehmbar.

Das Tragen von Hemd und Krawatte vor Gericht begegne ‘weiterhin einem breiten Konsens’. Auf die ‘möglicherweise geänderten Wertvorstellungen’ anderer gesellschaftlicher Gruppen, wie beispielsweise des sogenannten Business, komme es nicht an.

Das Verwaltungsgericht Berlin präzisierte im gleichen Jahr die Kleiderordnung der Art, dass es gegen dezente Krawattenfarben keine Bedenken gäbe, hingegen schrille Accessoires die Robe und auch das ganze Gerichtsverfahren entwerten könnten.